e-bgm Betriebliches Gesundheitsmanagement

Was ist betriebliches Gesundheitsmanagement?

BGM verständlich erklärt: Definition, die drei Säulen Arbeitsschutz, BEM und Gesundheitsförderung, der BGM-Kreislauf und welche Förderung Unternehmen nutzen können.

Lesezeit ca. 8 Minuten Stand: Oktober 2026 8 Quellen

Was BGM bedeutet

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) beschreibt, wie ein Unternehmen die Gesundheit seiner Beschäftigten planvoll und dauerhaft in seine Abläufe einbaut. Die DIN SPEC 91020 versteht darunter sinngemäß die systematische und nachhaltige Gestaltung gesundheitsförderlicher Strukturen und Prozesse, verbunden mit der Befähigung der Beschäftigten zu einem eigenverantwortlichen, gesundheitsbewussten Verhalten.[1]

Wichtig ist die Abgrenzung zur betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF). Die Luxemburger Deklaration beschreibt BGF als alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz.[2] Ein Rückenkurs oder ein Gesundheitstag ist also BGF. Zum Management wird daraus erst etwas, wenn Ziele, Analyse, Zuständigkeiten und Erfolgskontrolle dazukommen.

Die drei Säulen

In der Praxis wird BGM meist als Haus mit drei Säulen dargestellt. Zwei davon sind gesetzlich vorgeschrieben, die dritte ist freiwillig, wird aber steuerlich und von den Krankenkassen gefördert.

Abbildung 1 Das Drei-Säulen-Modell des BGM Mit Rechtsgrundlage und typischen Inhalten
Betriebliches Gesundheitsmanagement Ziele · Analyse · Steuerung · Erfolgskontrolle
Pflicht Arbeitsschutz ArbSchG, ASiG, DGUV-Vorschriften
  • Gefährdungsbeurteilung inkl. psychischer Belastung
  • Unterweisung der Beschäftigten
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
Pflicht für den Arbeitgeber, freiwillig für Beschäftigte Betriebliches Eingliederungsmanagement § 167 Abs. 2 SGB IX
  • Angebot nach mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit in zwölf Monaten
  • Gemeinsame Suche nach Lösungen
  • Arbeitsplatz erhalten
Freiwillig, gefördert Betriebliche Gesundheitsförderung § 20b SGB V, § 3 Nr. 34 EStG
  • Bewegung und Ergonomie
  • Stressbewältigung und Ressourcen
  • Gesundheitsgerechte Führung
Fundament: Führung · Unternehmenskultur · Beteiligung der Beschäftigten · Datenschutz

Quelle: §§ 3–5 ArbSchG [3] · § 167 Abs. 2 SGB IX [4] · § 20b SGB V [5] – eigene Darstellung.

Arbeitsschutz

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und die nötigen Maßnahmen zu treffen.[3] Seit 2013 nennt § 5 ArbSchG ausdrücklich auch psychische Belastungen bei der Arbeit. Die Gefährdungsbeurteilung ist damit oft der natürliche Startpunkt für ein BGM: Sie zeigt, wo Belastungen entstehen.

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ein BEM anbieten.[4] Ziel ist, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, neuer Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Wie das abläuft, steht ausführlich im Beitrag Betriebliches Eingliederungsmanagement.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Alles, was über die Pflicht hinausgeht: Bewegungsangebote, ergonomische Beratung, Workshops zu Stress oder Schlaf, gesundheitsgerechte Führung. Krankenkassen sind nach § 20b SGB V verpflichtet, Betriebe dabei zu unterstützen.[5]

BGM als Kreislauf

Ein BGM ist kein Projekt mit Enddatum. Wie andere Managementsysteme folgt es einem Kreislauf aus Analyse, Planung, Umsetzung und Überprüfung, angelehnt an den PDCA-Zyklus, auf dem auch die DIN SPEC 91020 aufbaut.[1]

Abbildung 2 Der BGM-Kreislauf Vier Phasen, die sich regelmäßig wiederholen
1 Analyse Fehlzeiten und Altersstruktur auswerten, Gefährdungsbeurteilung, Befragung, Arbeitsplatzbegehung.
2 Planung Ziele und Kennzahlen festlegen, Maßnahmen priorisieren, Verantwortliche und Budget klären.
dauerhaft
4 Evaluation Teilnahme, Beschwerden, Fehlzeiten und Rückmeldungen auswerten und nachsteuern.
3 Umsetzung Arbeitsplätze und Abläufe verbessern, dazu Angebote für das eigene Verhalten.

Quelle: DIN SPEC 91020, PDCA-Struktur [1] – eigene Darstellung.

Bei der Umsetzung unterscheidet man zwei Ansatzpunkte, die sich ergänzen sollten:

  • Verhältnisprävention verändert die Arbeit selbst: höhenverstellbare Tische, Hebehilfen, bessere Beleuchtung, klare Abläufe, Pausenregelungen.
  • Verhaltensprävention setzt bei der einzelnen Person an: Bewegungsprogramme, Rückenschule, Übungen für den Arbeitsplatz, Stressbewältigung.

Programme, die nur auf Verhalten setzen, verpuffen schnell, wenn der Arbeitsplatz selbst krank macht. Umgekehrt nützt der beste Stuhl wenig, wenn niemand weiß, wie man ihn einstellt.

Warum sich BGM lohnt

Arbeitsunfähigkeit ist teuer. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin schätzt für 2024 im Schnitt 20,8 Arbeitsunfähigkeitstage je Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer und einen volkswirtschaftlichen Produktionsausfall von rund 134 Milliarden Euro.[8] Welche Erkrankungen dahinterstehen, zeigt der Beitrag Fehlzeiten in Zahlen.

Neben weniger Ausfällen nennen Betriebe oft weichere Effekte: Beschäftigte fühlen sich ernst genommen, Führungskräfte sprechen früher über Belastungen, und das Unternehmen wird für Bewerberinnen und Bewerber attraktiver.

Förderung und Steuervorteile

Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 34 EStG

Arbeitgeber können bis zu 600 Euro pro Beschäftigtem und Kalenderjahr lohnsteuerfrei für Leistungen zur Gesundheitsförderung aufwenden.[6] Voraussetzungen:

  • Die Leistung wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht, also nicht über eine Gehaltsumwandlung.
  • Sie genügt hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V.
  • Kurse zur individuellen Prävention brauchen eine Zertifizierung, betriebliche Maßnahmen müssen den Kriterien der Krankenkassen für betriebliche Gesundheitsförderung entsprechen.

Nicht begünstigt sind zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für Sportvereine oder Fitnessstudios.

Unterstützung durch die Krankenkassen

Krankenkassen beraten Betriebe, helfen bei der Analyse und finanzieren Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.[5] Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es regionale BGF-Koordinierungsstellen als erste Anlaufstelle.

Abbildung 3 Betriebliche Gesundheitsförderung der Krankenkassen 2024 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 20b SGB V
Ausgaben der Krankenkassen für betriebliche Gesundheitsförderung (+5 % zum Vorjahr)
282 Mio. €
Betriebe, in denen Krankenkassen BGF-Aktivitäten unterstützt haben
28.142
Beschäftigte, die damit erreicht wurden
2,06 Mio.
steuerfreier Rahmen pro Beschäftigtem und Jahr für den Arbeitgeber (§ 3 Nr. 34 EStG)
600 €

Quelle: GKV-Spitzenverband/MD Bund, Präventionsbericht 2025 [7] · § 3 Nr. 34 EStG [6] – eigene Darstellung.

So gelingt der Einstieg

  1. Klein anfangen, aber mit Ziel: Ein klar umrissenes Thema, zum Beispiel Rückenbeschwerden in Lager und Verwaltung, ist besser als ein Gesundheitstag ohne Fortsetzung.
  2. Daten nutzen, die schon da sind: Gefährdungsbeurteilung, anonymisierte Fehlzeitenstatistik, Gesundheitsbericht der Krankenkasse.
  3. Beschäftigte beteiligen: Kurze Befragungen oder ein Gesundheitszirkel zeigen, was wirklich belastet.
  4. Verantwortung festlegen: Eine Person oder ein Steuerkreis aus Geschäftsführung, Personal, Betriebsrat und Arbeitsschutz.
  5. Wirkung prüfen: Teilnahme, Rückmeldungen und Beschwerden nach einigen Monaten auswerten und das Programm anpassen.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ob eine konkrete Maßnahme nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei ist, klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung oder Ihrer Krankenkasse.

Quellen

  1. [1] DIN SPEC 91020:2012-07: Betriebliches Gesundheitsmanagement. Berlin: Beuth.
  2. [2] Europäisches Netzwerk für betriebliche Gesundheitsförderung (ENWHP) (1997): Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung in der Europäischen Union.
  3. [3] Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers, § 4 Allgemeine Grundsätze und § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen. https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/
  4. [4] Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), § 167 Prävention, insbesondere Abs. 2 (betriebliches Eingliederungsmanagement). https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__167.html
  5. [5] Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 20b Betriebliche Gesundheitsförderung. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__20b.html
  6. [6] Einkommensteuergesetz (EStG), § 3 Nr. 34 (steuerfreie Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung). https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
  7. [7] GKV-Spitzenverband; Medizinischer Dienst Bund (2025): Präventionsbericht 2025. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung: Primärprävention und Gesundheitsförderung. Berichtsjahr 2024. Berlin, Essen. https://www.vdek.com/content/dam/vdeksite/LVen/HES/Presse/2025_GKV_MD_Praventionsbericht_barrierefrei.pdf
  8. [8] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Volkswirtschaftliche Kosten durch Arbeitsunfähigkeit. Schätzung für das Jahr 2024. Dortmund. https://www.baua.de/DE/Themen/Monitoring-Evaluation/Zahlen-Daten-Fakten/Kosten-der-Arbeitsunfaehigkeit.html

Alle Grafiken sind eigene Darstellungen auf Basis der jeweils genannten Quelle. Werte sind gerundet wie in der Originalquelle angegeben.

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